Die Befugnisse des Testamentsvollstreckers zur Durchsetzung von unter Auflagen angeordneten Vermächtnissen – OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2017 – Az. 9 W 4/17 | Terhaag & Terhaag GbR, Testamentsvollstreckungen
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Erbauflage: Auflagen für die Erben | Hilfe vom Anwalt